Schutz gegen Fahrzeug-Attentate

Antrag zum Schutz gegen Fahrzeug-Attentate

vom 10. April 2017

Sachverhalt:
Es häufen sich europaweit Anschläge, bei denen Attentäter mit Fahrzeugen in eine Menschenmenge fahren und hierbei wahllos möglichst viele Menschen töten:
-    Juli 2016 in Nizza
-    Dezember 2016 in Berlin
-    März 2017 in London
-    April 2017 in Stockholm
Auch wenn es vor solchen Attacken keinen hundertprozentigen Schutz gibt, können aber wenigstens prominente, abgegrenzte Bereiche geschützt werden, in denen regelmäßig viele Menschen auf engem Raum zusammen sind. Dies sind unsere Fußgängerzonen und die Plätze, auf denen Veranstaltungen stattfinden.
Zwar gibt es bei jeder Veranstaltung eine Gefährdungseinschätzung der Polizei. Jedoch lassen sich Anschläge, die    
                    - keine auffällige Vorbereitung erfordern,
                    - nicht vorher angekündigt werden und
                    - durch Einzeltäter begangen werden
von der Polizei praktisch unmöglich voraussehen. Dementsprechend ist bei den oben aufgelisteten Attentaten auch niemand auf die Idee gekommen, dass der Anschlag bei besserer Lageeinschätzung der Polizei zu verhindern gewesen wäre,
Zudem sehen wir beim Attentat in London, dass ein solcher Anschlag auch ohne Großveranstaltung begangen wird.

Maßnahme kann eine Kombination aus schweren Blumenkübeln plus versenkbarem Poller für die geregelte Zufahrt sein.
Zwar könnte ein schwerer Blumenkübel möglicherweise durch ein sehr schweres Fahrzeug verschoben werden. Aber der Sicherheitseffekt entsteht dadurch, dass wegen des hohen Misserfolgsrisikos Hildesheim als Anschlagsziel praktisch ausscheidet. Denn der gewünschte Terroreffekt könnte in jeder anderen größeren Stadt ohne Schutzmaßnahmen sicherer erreicht werden.


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung untersucht Maßnahmen, die unsere Bürger vor Fahrzeug-Attentaten in Bereichen mit regelmäßig hoher Personendichte wie Fußgängerzonen und Plätze schützen können. Nach Ausarbeitung bewertet die Politik, welche Maßnahmen umgesetzt werden.